VOREINGENOMMEN

Die Anhörungen in Asylverfahren sind nicht immer ein besonderer Ausweis der Rechtsstaatlichkeit. Vor allem, wenn sich im Protokoll zeigt, wie voreingenommen der Einzelentscheider tatsächlich ist. So diktiert einer die Äußerungen meiner Mandantin, die aus einem afrikanischen Dialekt übersetzt wurden, permanent so ins Protokoll:

> Ich gebe vor, nicht zu wissen, ob ich seit Mitte oder Ende 2003 in Deutschland bin.

> Ich gebe jetzt vor, dass ich die sudanesische Staatsangehörigkeit besitze.

> Ich will hier vorgeben, dass ich nicht weiß, von welchem Stamm ich komme.

> Ich gebe vor, dass ich keine authentischen Personalpapier vorlegen kann.

So geht das über Seiten. Ich frage mich, ob der gute Mann seine Meinung, dass Asylbewerber ja doch nur lügen, nicht für die Entscheidungsgründe aufheben kann?