KLASSENBEWUSST

Wer 1. Klasse fährt, kann sich nicht dagegen wehren, wenn die Bahn in einem überfüllten Zug sein Abteil auch für Menschen Fahrgäste 2. Klasse öffnet. Vor dem Amtsgericht Frankfurt hatte ein Kunde die Bahn auf Schadensersatz verklagt. Er fühlte sich sich von Vollbelegung, Lärmbelästigung durch Telefongespräche und sogar den hastigen Verzehr von Fast Food belästigt.

Nicht einmal eine Erstattung des 1.-Klasse-Zuschlags kommt für das AG Frankfurt in Betracht, berichtet beck-aktuell. Diesen Punkt hätte man aber auch anders entscheiden können…

PS. An kleineren Bahnhöfen kostet eine Fahrplanauskunft jetzt schon mal drei Euro, berichtet der Express.