Auch deutsche Anwälte haben die Möglichkeit, als Verteidiger am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu arbeiten. Voraussetzung für eine Tätigkeit als „leitender Verteidiger“ sind ausreichende Erfahrungen im Strafrecht und 10-jährige Tätigkeit als Rechtsanwalt, berichtet beck-aktuell.
Ich muss mich derzeit also gar nicht fragen, ob ich für dieses Spezialgebiet Interesse hätte (eher nicht). Die 10 Jahre Berufserfahrung kann ich nämlich erst im April 2005 vorweisen.