BELEGE

Privatpersonen müssen Belege nicht langfristig aufbewahren. Die Oberfinanzdirektion Münster hat dies in einem Rundschreiben klargestellt, berichtet der Anwaltsuchservice. Wer also Belege vom Finanzamt zurückerhält, kann diese spätestens mit dem Steuerbescheid „verlustig“ gehen lassen. Das Finanzamt kann später nicht mehr verlangen, dass die Belege noch einmal vorgelegt werden.