UNWÜRDIG

UNWÜRDIG

Wie es aussieht, werden sich Häftlinge in Deutschland künftig stärker gegen menschenunwürdige Bedingungen in den Gefängnissen wehren können. Der Bundesgerichtshof verhandelte nach einem Bericht der Welt diese Woche den Fall eines 27-Jährigen. Der Mann war im Juli 2002 zwei Tage lang in der Justizvollzugsanstalt Hannover in einer 16 Quadratmeter großen Zelle mit vier weiteren Gefangenen untergebracht, wobei die Toilette nur durch einen Sichtschutz abgetrennt war.

Der Kläger verlangt 200 Euro Schmerzensgeld. In der mündlichen Verhandlung äußerte der Vorsitzende Richter, dass die Menschenrechtsverletzung feststehe. Es gehe jetzt nur noch um die Frage, wie groß die Beeinträchtigung bzw. der Schaden sein müsse, um einen Schmerzensgeldanspruch auszulösen.

Das verklagte Land Niedersachsen argumentiert unter anderem damit, einem „hafterfahrenen“ Menschen wie dem Kläger habe die Situation keinen bleibenden Schaden zugefügt. Dass dies gleichzeitig ein Armutszeugnis für die Bedingungen in vielen Haftanstalten ist, scheint dabei nur wenig zu stören.

(Danke an Uwe Tetzlaff für den Link)