KZ-OPFER VERURTEILT

Ein ehemaliger KZ-Häftling ist in Bayern wegen Aufforderung zu Straftaten verurteilt worden. Der Mann hatte 2002 dazu aufgerufen, sich einem (ordnungsgemäß angemeldeten) Neonazi-Aufmarsch entgegen zu stellen, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Es ist ein Unterschied, ob man eine Gegendemo organisiert oder einen zulässigen Aufmarsch Andersdenkender verhindern will. Rechtlich gesehen ist die Entscheidung deshalb nachvollziehbar. Ob es angesichts der Umstände und der ausgesprochenen Minimalstrafen nicht möglich gewesen wäre, das Verfahren insgesamt wegen geringer Schuld einzustellen, ist eine andere Frage. Immerhin soll der Organisator der Neonazi-Demo mittlerweile in Untersuchungshaft sitzen. Laut SZ ist er mutmaßlicher Rädelsführer des geplanten Sprengstoffanschlags auf das jüdische Zentrum.

(Danke an Hartmut Nissen für den Link)