TEURER TIPPFEHLER

2,3 Millionen Euro Anwaltsgebühren soll das Finanzamt für einen Tippfehler bezahlen. Weil einer Sachbearbeiterin das Komma verrutschte, erhielt ein Rentner einen Steuerbescheid über ca. 550 Millionen Euro. Erst ein Brief des Anwalts des Renters klärte den Irrtum auf – das Finanzamt soll mittlerweile schon vollstreckt haben. Wie der Express berichtet, verlangen Anwalt und Rentner jetzt die gesetzlichen Gebühren nach dem Streitwert von 550 Millionen. Das zuständige Gericht soll einen Vergleichsvorschlag angekündigt haben. Wir sind schon gespannt. Und gar nicht neidisch.

(Link gefunden im Jurablogs Blog)