NICHT STRAFBAR

Manchmal kann es sich das Beratungshonorar für einen Anwalt doch lohnen – wie im Konflikt von Terre des Hommes mit der Familie des Bundeskanzlers. Eine Lektüre der einstweiligen Anordnung durch einen Medienrechtler hat laut Spiegel online nämlich ergeben, dass es der Organisation gar nicht verboten ist, die Umstände der Adoption zu thematisieren.

Ein Kollege, mit dem ich zufällig über das Thema gesprochen habe, wunderte sich, dass noch niemand mit einer publikumswirksamen Strafanzeige versucht hat, zur Aufhellung der Hintergründe beizutragen. Aber vermutlich zeugt das nur von eingehender Rechtskenntnis in potenziell interessierten Kreisen: Selbst eine illegale Auslandsadoption ist nur für denjenigen strafbar, der sich hierfür bezahlen lässt.