KEIN PENTIUM

In einem Urteil zu R-Gesprächen zeigt das Landgericht Braunschweig eindrucksvoll auf, wie limitiert der Arbeitsspeicher und die Rechenleistung des durchschnittlichen Menschenhirns sind:

„Der Angerufene hat zu realisieren, dass ein R-Gespräch eingeht, für dieses R-Gespräch Kosten anfallen und er hierfür eine Tastenkombination zu drücken hat. Der zur Verfügung stehende Zeitraum ist zur Überzeugung der Kammer nicht ausreichend, um die gegebenen Informationen und insbesondere die erhebliche Kostenfolge in angemessener Weise verarbeiten zu können.“

(Link gefunden bei den Rechtsanwälten Heyms & Dr. Bahr)