ANFECHTUNG

Internetverkäufer haben ein Anfechungsrecht, wenn sie aus Versehen einen falschen Preis angegeben haben. Das Oberlandesgericht Hamm glaubte einem Anbieter, dass er Speicherchips nicht für 1,88 Euro das Stück verkaufen wollte, sondern für 188,00 Euro. Ein Käufer, der 99 Stück im Onlineshop der Firma bestellt hatte, ging leer aus.

(Danke an Ulli für den Link)