ESSEN HOLEN

Auch Hilfsarbeiter dürfen nicht zum Essenholen geschickt werden. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hob deshalb die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers auf. Der Mann war wegen „beharrlicher Arbeitsverweigerung“ entlassen worden. Er hatte sich geweigert, trotz Anweisung für seine Kollegen Essen zu holen, so beck-aktuell.

Etwas anderes würde gelten, wenn derartige Aufgaben ausdrücklich im Arbeitsvertrag erwähnt sind. Aber wahrscheinlich würden sich auch Richter finden, die derartige „Dienstleistungen“ grundsätzlich als unzumutbar betrachten.