AUSLIEFERUNG

Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung eines Deutschen nach Spanien vorerst gestoppt. Der Mann sollte aufgrund eines europäischen Haftbefehls, den ein Madrider Gericht ausgestellt hat, überstellt werden. Dies wäre ein Novum. Bislang galt der verfassungsrechtliche Grundsatz, dass ein Deutscher nie ans Ausland ausgeliefert werden kann. Dies ist durch den europäischen Haftbefehl aufgeweicht worden.

Wie man der Pressemitteilung entnehmen kann, wollen die Verfasssungsrichter diese zweifelhafte Regelung zumindest näher unter die Lupe nehmen. Ich persönlich hoffe, dass das Verfassungsgericht den absoluten Auslieferungsschutz für Deutsche wieder herstellt. Der gehört nämlich auch zum Rechtsstaat.