RECHTSBEUGUNG?

Die bankenfreundliche Rechtsprechung des Bundegerichtshofes wird Gegenstand einer Strafanzeige. Dem Vorsitzenden Gerd Nobbe wird Rechtsbeugung vorgeworfen, weil er trotz abweichender Entscheidungen anderer Senate konsequent an seiner Linie festhält, Klagen geschädigter Bankkunden, die überteuerte Immobilien erworben haben, abzuweisen. Nach Auffassung der Anleger hätte Nobbe längst eine Entscheidung des Großen Senats am Bundesgerichtshof einholen müssen, berichtet die Financial Times Deutschland.

(Link gefunden im HandakteWebLAWg)