NICHTS VORZUWERFEN

Sehr geehrter Herr Kollege,

in o.g. Angelegenheit vertreten wir Herrn D.

Unser Mandant fährt schon seit langer Zeit, etwa fünf Jahre, häufiger die Strecke Düsseldorf-Köln. Ihm ist bekannt, dass er ab Langenfeld ein weiteres Ticket benötigt. Unser Mandant hat sich in der Anfangszeit viele Male an den Schaffner gewandt, um nachzulösen. Jedes Mal erhielt er die Auskunft, er solle sich doch bitte setzen, der Schaffner komme sowieso durch den Zug und werde das Ticket ausstellen. Er könne im Zug warten, bis der Schaffner durchkomme.

Daran hat sich mein Mandant dann auch gehalten und nachgelöst, wenn der Schaffner durch den Waggon ging. Wenn die Deutsche Regionalbahn Rheinland GmbH über ihre Mitarbeiter solche Erklärungen abgibt, muss sie sich auch daran festhalten lassen. Herrn D. ist demnach nichts vorzuwerfen.

Ein erhöhtes Beförderungsentgelt wird mein Mandant deshalb nicht zahlen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rechtsanwalt