FERTIGGERICHTE

„So viele Gerichte wie in Deutschland gibt es nirgendwo: Es gibt die ordentlichen Gerichte, das sind die Zivil- und Strafgerichte, es gibt die Verwaltungsgerichte, Sozialgerichte, Finanzgerichte und Arbeitsgerichte. „Und was gibt es noch ?“, fragt der Prüfer. „Die Fertiggerichte“, sagt der Prüfling.“

Heribert Prantl findet in der Süddeutschen Zeitung einige passende Worte zur geplanten Zusammenlegung der Gerichtszweige.

BRIEFKOPF

Warum schreiben Anwälte eine Internetadresse auf den Briefkopf, wenn sie gar keine Homepage haben? Aktuelle Beispiel auf meinem Schreibtisch:

www.dwpf.de

Dazu passend eine ältere Dame aus der Nachbarschaft. Sie hat höflich gefragt, ob wir ihrem Enkel, der sich gerade in Kanada aufhält, eine Nachricht „funken“ können.

Gern geschehen.

STELLVERTRETER

Ein österreichischer Politiker soll beim Vaterschaftstest gemogelt haben. Ihm wird vorgeworfen, einen „Stellvertreter“ zur Blutprobe geschickt zu haben. Der Test ging erwartungsgemäß negativ aus.

Die Vaterschaft für seinen Sohn hat der Politiker mittlerweile anerkannt. Gegen die zwei Jahre Haft auf Bewährung will er sich aber wehren, berichtet orf.at.

(link gefunden im Aktenvermerk)

AUSLIEFERUNG

Erstmals wird ein deutscher Staatsangehöriger wegen einer Straftat ausgeliefert, die er im Ausland begangen haben soll. Das Oberlandesgericht Hamm hat laut beck-aktuell für einen 22-jährigen Mann einen Haftbefehl erlassen, damit er der spanischen Justiz übergeben werden kann. Gegen den Verdächtigen wird in Spanien wegen Mordverdachts ermittelt.

Bisher schloss es das Grundgesetz kategorisch aus, dass ein Deutscher ans Ausland ausgeliefert wird. Der Mann hätte gegebenfalls in Deutschland vor Gericht gestellt werden müssen. Doch mit dem „Europäischen Haftbefehl“ wird das Grundgesetz deutlich aufgeweicht – eine Auslieferung an EU-Länder ist jetzt möglich.

Ich habe bei der Regelung ein ganz schlechtes Gefühl. Man muss sich nur mal überlegen, welche Möglichkeiten das Gesetz Politikern oder Geheimdiensten schafft, unliebsame Bürger einer „befreundeten Justiz“ zu überantworten.

SCHÖNES MANDAT

SCHÖNES MANDAT

Anruf eines Kollegen. Er hätte da so eine Sache. Schönes Mandat. Leider bestehe bei ihm eine Interessenkollision. „Ich kann es leider nicht machen: Darf ich ich den Mandanten zu Ihnen schicken?“ Von dem, was er am Telefon erzählte, konnte ich beim besten Willen keine Einwände erheben.

Nachdem ich die Unterlagen gesehen und den Mandanten kennen gelernt habe, schon. Seitdem grübele ich auch, ob mich der Kollege in Wirklichkeit vielleicht gar nicht leiden kann. Ich hätte so eine Sache jedenfalls nicht zu ihm geschickt. Aber was nicht ist, kann ja noch werden.

HÄRTE

HÄRTE

Auf dem Weg zu einem Termin am Arbeitsgericht. Die Gegenseite, eine vermeintliche Arbeitnehmerin, wehrt sich gegen eine fristlose Kündigung. Sie hat auf Firmenbriefbögen ohne Erlaubnis Rechnungen an Kunden geschickt – und ihr eigenes Konto angegeben. Es geht noch um viele andere Fragen, zum Beispiel, ob die Klägerin vielleicht „nur“ Handelsvertreterin ist und ohnehin keinen Kündigungsschutz genießt.

Obwohl ihr Anwalt viel Papier produziert, hat er allerdings noch kein Wort zu den getürkten Rechnungen geschrieben. Mal sehen, ob und mit welcher Härte ihm das Gericht dieses Versäumnis zur Last legt. Immerhin ist es ja seine Aufgabe, zu erklären, wieso das Geld auf das Privatkonto der Klägerin umgeleitet wurde.

Aber vielleicht redet sich der Kollege ja auch gekonnt raus. Das ist in solchen Fällen ja die eigentliche Kunst.

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

GESCHLUNZT?

Hat ebay geschlunzt? Weil die Firma bzw. deren Provider den dubiosen Wechselanträgen für die Domain nicht widersprach, habe die Plattform zumindest grob fahrlässig gehandelt. Das meint eine Kölner Rechtsanwältin und erkennt laut Spiegel online eine Pflichtverletzung. Diese wiederum begründe Schadensersatzansprüche aller Anbieter, deren Auktionen ausliefen, ohne dass die Masse der ebay-Nutzer Angebote abgeben konnte.

Wenn es so wahr, ist sicher was dran. Allerdings müssen Anbieter auch belegen, dass höhere Angebote eingegangen wären, wenn ebay erreichbar gewesen wäre.

(danke an Marc Wickel für den link)

(UN-)KENNTNIS

(UN-)KENNTNIS

Was es nicht alles gibt. Zum Beispiel Strafrichter, die ihre Akten nicht kennen. In Hanau fiel einem Verteidiger auf, dass die Richter absolut nicht über den Inhalt der „Beiakten“ informiert waren. Zunächst stritten die Richter ab, dass es solche Akten überhaupt gibt. Auf den dann gestellten Befangenheitsantrag behaupteten sie, sie müssten die Akten nicht kennen. Der verfahrensrelevante Prozessstoff sei in der Hauptakte enthalten. Die Beiakten seien deshalb zur Wahrheitsfindung nicht erforderlich.

Das Landgericht Hanau (NStZ 2004, 398; PR-Report 08/04, S. 9.1) sah das allerdings anders. Die Einschätzung, dass die Beiakten nicht relevant seien, hätte das Gericht ja frühestens gewinnen können, wenn es die Akten auch mal angesehen hätte. Denn ohne Kenntnis des Inhalts sei es ja kaum möglich zu sagen, dass nichts Wichtiges in den Beiakten steht. Das ergebe sich schon „aus den Gesetzen der Logik“.

Der Befangenheitsantrag hatte Erfolg. Die Beiakten werden jetzt doch gelesen – von anderen Richtern.

SCHMERZENSGELD

Telefongesellschaften müssen Anschlussdaten geheim halten – wenn der Kunde dies verlangt. Ein Polizeibeamter erhält jetzt 1.000 Euro Schmerzensgeld, weil seine Telefonnummer in die Telefonbücher gerutscht war. Der Mann behauptet, unter Schlafstörungen gelitten zu haben, berichtet der Anwaltsuchservice.

GRUSELIG

Heute schon gegruselt?

In Österreich verlangt eine Frau knapp € 40.000 Euro Schmerzensgeld, weil sie während ihrer eigenen Operation aufgewacht ist. Sie will alles mitbekommen und schreckliche Schmerzen erlitten haben. Das Krankenhaus bestreitet nicht, dass die Zufuhr von Narkosegas unterbrochen war. Wegen der Schmerzmittel hat sich die Frau aber nicht bemerkbar machen können, berichtet orf.at.

(link gefunden bei Michael Kadlicz)

DURCHGEFALLEN

In Bayern scheitert jeder fünfte Jurastudent am Staatsexamen. In anderen Bundesländern sieht es auch nicht wesentlich besser aus. Spiegel online beleuchtet einige Hintergründe, die zu solchen persönlichen Desastern führen.

Einer der wichtigsten Punkte wird eher beiläufig behandelt: Viele Studenten verkennen, dass im Examen mehr verlangt wird als im Studium. Im Examen immer die Fähigkeit geprüft, einen konkreten Fall zu lösen. Deshalb war es mir schon immer ein Rätsel, wieso Studenten immer noch bevorzugt Lehrbücher pauken und sich abstrakten Rechtsfragen widmen, statt die unzähligen veröffentlichten Klausurenfälle durchzuarbeiten.

Dabei lernt man wenigstens automatisch Methodik und die gängigen Argumentationsmuster mit. Im Examen kommen praktisch nie Fälle dran, die man sowieso schon kennt. Denen kann man sich nur nähern, wenn man das juristische Handwerkszeug, insbesondere die Auslegungsmethoden, beherrscht. Darüber steht in den Lehrbüchern aber meist kein Wort.

(danke an Mathias Schindler für den link)

FREMDSPRACHEN

Gerade eine Mandantin kennen gelernt, die nur Polnisch spricht. Sie war sichtlich erstaunt, dass ich kein Polnisch kann. Das war ein kurzes Gespräch. Aber vielleicht sehen wir uns ja bald wieder. Bei „Dolmetscher, Translator“ hat sie jedenfalls genickt. Und den Zettel mit dem neuen Termin hat sie auch eingesteckt.

STROMKREISE

Auch Mieter von nicht renovierten Altbauten können verlangen, dass die Elektroinstallation einem Mindeststandard entspricht. Insbesondere müssen die üblichen Elektrogeräte im Haushalt problemlos laufen. Das hat der Bundesgerichtshof am 26. Juli 2004 entschieden.

Vermieter können sich also nicht mehr darauf herausreden, dass schwache Stromkreise und fehlende Steckdosen hinzunehmen sind.