ZWEITJOB

Schon Zufall, wenn ein Heizungsbaumeister vom Rosenmontagszug mit dem Taxi nach Hause fährt. Und am Steuer ausgerechnet einer seiner zwei Gesellen sitzt, der seit 14 Tagen wegen Rückenbeschwerden krank geschrieben ist.

Die fristlose Kündigung ist schon raus. Mal sehen, was sich der Arbeitsrichter einfallen lässt, um dem armen Kerl doch noch eine Abfindung zukommen zu lassen…

DIE FIRMA

Auch schön, wenn ein Düsseldorfer Einzelanwalt sich auf seinem Briefbogen als „LAW FIRM“ präsentiert. Und den 1998 (!) ausgeschiedenen Papa immer noch an erster Stelle stehen hat. Weil der sich, im Gegensatz zum Filius, Fachanwalt für Steuerrecht nennen durfte.

NARRENRECHT

Wer am Rosenmontag einem Faschingsumzug zuschauen möchte, sollte einkalkulieren, dass von den Festwagen mitunter Bonbons geworfen werden. Wird man von einer solchen süßen Nascherei schmerzhaft getroffen und entsteht ein Schaden, kann man keine Haftpflichtansprüche gegenüber dem Veranstalter durchsetzen. Diese bittere Erfahrung machte ein Mann vor dem Landgericht Trier (AZ: 1 S 18/01), dessen Schneidezahn nach einem Bonbon-Treffer brach.

Leute mit Zahnschmerzen und sonstige Karnevalsmuffel können außerdem nur den Aschermittwoch herbei sehnen. Mit einer Klage gegen all den Lärm und die Ausgelassenheit haben sie keine Chance. Lärmbelästigungen beim Karneval – insbesondere in der Nacht vom Rosenmontag zum Faschingsdienstag – müssen laut einem Urteil des AG Köln (AZ: 532 OW/138/96) hingenommen werden, so die Verbraucherzentrale Sachsen.

LOGISTIK-PROBLEM

Vielleicht bin ich immer nur zur falschen Zeit im falschen Postamt.

Aber seit 2 oder 3 Jahren ist es schlicht und einfach nicht mehr möglich, die gewünschte Menge Briefmarken zu erhalten. Meine Mitarbeiterin macht mir immer einen Einkaufszettel, mit etwas größeren Mengen zugegeben. Entweder sind die Marken mit 1 Euro knapp oder die mit 1,44 Euro. Dann wiederum gibt es von den 0,55 Euro nur noch sperrige Sondermarken.

Oder es fehlt etwas anderes, das man für Meldeamtsanfragen, Päckchen, Einschreibenzuschläge etc. braucht.

Letzte Woche waren zum Beispiel im ganzen Postamt nur noch lumpige 40 Marken á 1 Euro aufzufinden. Die waren noch dazu als Zehnerpacks in fisselige Plastikfolie eingeschweißt.

Im dämlichen Schreibwarenshop vor dem Schalter, wo wegen der Apothekenpreise grundsätzlich niemand was kauft, sind die Auslagen dagegen immer gut gefüllt.

CHRONISCH

Aus dem Schreiben eines Prozessgegners, der nach einer fast halbstündigen Diskussion die Forderung vor Gericht anerkannt hat und dem wir jetzt die Vollstreckung angedroht haben:

Wie ich erst jetzt erfuhr, habe ich mich, durch Unkenntnis, vor Gericht bereit erklärt, die Forderung zu bezahlen. Ich bin gerade dabei, dieses unrechtmäßige Anerkenntnisurteil anzufechten und für nichtig erklären zu lassen. So lange das nicht geklärt ist, ist eine Vollstreckung unwirksam, wegen laufendes Verfahren.

Ferndiagnose: chronische Unkenntnis, dadurch bedingt massiver Realitätsverlust. Vermutlich unheilbar…

FALSCHE SCHEU

Der andere Law-Blog berichtet von einer neuen (?) Masche der Internetabzocker:

An offenbar zufällig ausgewählte Personen werden Zahlungsaufforderungen versandt. In diesen wird behauptet, man hätte sich auf einer Seite kostenpflichtig aufgehalten und solle das Entgelt zahlen. Auf der Seite findet sich Material, das zumindest hart an der Grenze zur Kinderpornographie rangiert. Offenbar wird hier darauf spekuliert, dass der zur Zahlung Aufgeforderte aus Angst um seinen Ruf in einer gerichtlichen Auseinandersetzung in aller Stille zahlt.

Die Kollegen warnen zu Recht davor, aus falscher Scheu das Geld zu überweisen. Zunächst wird man hierdurch einen Ehrenplatz in der Kundenkartei bekommen und auch künftig solche Post erhalten. Zum anderen ist eine Zahlung später ein ziemlich starkes Indiz dafür, dass an der Sache etwas dran ist. Man kann sich, mit einigem Pech, den Ärger also noch potenzieren.

Ignorieren oder Strafanzeige – das wären meine Verhaltenstipps.

GRENZE

Jurabilis weist auf einen der wichtigsten Sätze hin, den das Bundesverfassungsgericht jemals in eine Entscheidung geschrieben hat (Band 71, 115):

„Der mögliche Wortsinn des Gesetzes markiert die äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation.“

Es gibt Richter und (Staats-)Anwälte, die erst festlegen, was nach ihrem Bauchgefühl bei einer Sache rauskommen muss. Und dann nach der „passenden“ Begründung suchen. Dieser schwierigen Spezies steht der Wortlaut des Gesetzes öfter im Weg. Es kann sich also lohnen, die Damen und Herren daran zu erinnern, dass Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft haben.

SO TOLL

Ein Rechtsanwalt spielt die beleidigte Leberwurst:

Es ist sicherlich auch wenig hilfreich, dass Ihr Mandant nun versucht, mich beruflich abzuqualifizieren, nachdem er sich früher entgegengesetzt geäußert hat. Ihr Mandant wird Ihnen sicherlich auch mitgeteilt haben, dass ich nicht nur bei der Finanzverwaltung und beim Finanzgericht war, sondern auch bei der Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft Wirtschaftskriminalität.

Interessant wäre freilich zu wissen, warum er dort nicht mehr ist.

VORNAMEN

Chenekwahow Tecumseh Migiskau Kioma Ernesto Inti Prithibi Pathar Chajara Majim Henriko Allesandro wollte eine Mutter ihren Sohn nennen. Das Oberlandesgericht lehnte zwölf Namen ab. Mehr als fünf Namen seien eine Belästigung für das Kind. Das Bundesverfassungsgericht segnete, so die FAZ, das Urteil im Grundsatz ab. Allerdings hätte man nach Auffassung der obersten Richter auch auf eine andere Zahl kommen können.

AB UND ZU

Wer gelegentlich Cannabis konsumiert, ist dadurch nicht zwangsläufig ungeeignet zum Autofahren. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem Eilverfahren entschieden (Aktenzeichen: 6 B 91/04). In dem veröffentlichten Beschluss gaben die Richter einem Kurierfahrer Recht. Dass die Polizei im Fahrzeug des Mannes zwei Mal geringe Mengen Haschisch gefunden habe, sei allein kein Grund ein Drogenscreening anzuordnen und ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen.

(Quelle: Anwaltsuchservice)