ANKLAGE

Focus:

Der Frankfurter Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner wird angeklagt, weil er dem Entführer und Mörder des Bankierssohns Jakob von Metzler bei einer Vernehmung hatte Gewalt androhen lassen.

Richtig so. Hoffentlich verliert er auch seinen Job. Das wäre bei einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr der Fall. Wenn bei Turbo-Rolf Abschreckung wichtig ist, dann gilt das auch hier.

(C) wulkan (www.wulkan-comic.de)

TÜCKEN DES DETAILS

TÜCKEN DES DETAILS

Manche Rechtsgebiete sind tückisch kompliziert. Ein Beispiel: Zwangsversteigerung. Selbst nach dem Zuschlag bleibt es kompliziert. Die Kaufsumme ist nämlich mit 4 % zu verzinsen. Und zwar bis zum sogenannten Verteilungstermin, in dem das Geld spätestens komplett auf dem Konto der Justizkasse sein muss. Wer als Ersteigerer die Zinsen vermeiden will, wird das Geld direkt auf das Konto der Justizkasse zahlen, das ihm vom Gericht mitgeteilt wird.

Hierdurch entfallen aber die Zinsen nicht wie erhofft. Das geht nur, wenn man das Geld förmlich hinterlegt. Die Hinterlegung erfolgt wiederum nur auf Antrag. Der Betrag muss interessanterweise auf ein anderes Konto der Justizkasse eingezahlt werden.

Obwohl das Gericht also in beiden Fällen über das Geld bis zum Verteilungstermin verfügt, kostet der falsche Zahlungsweg 4 % auf den Betrag X (in meinem Fall: 230.000 Euro). Für einen Zeitraum von sechs bis zehn Wochen. Gut, dass ich noch mal bei der freundlichen Rechtspflegerin nachgefragt habe, bevor ich meinem Mandanten einen Rat gegeben habe.

LAW-BLOG

Neben dem law blog gibt es brandneu auch den „Law-Blog“. Die Münchner Rechtsanwälte Arne Trautmann und Dr. Christian Obermaier beschäftigen sich mit „IT, Technologie, IP und Gewerblicher Rechtsschutz“. Ich werde den Law-Blog schon deshalb lesen, weil ich Ahnungsloser jetzt wissen will, was sich hinter IP verbirgt :-)

LUSTISCH

Düsseldorf gähnt wie immer den Motiven der Rosenmontagswagen entgegen.

Um die Spannung zu erhöhen, lässt Narrenchef Günther Pagalies laut NRZ folgendes durchsickern: „Ein Motto ist so heiß, das habe ich mir durch einen Rechtsanwalt absegnen lassen.“

Schwerer Fehler. Wenn ein Anwalt sein o.k. gibt, kann es nicht mehr lustig sein.

STARRSINNIG

Der Politiker Kurt Biedenkopf ist mit einer Klage gegen die DENIC gescheitert. Er wollte die Domain „kurt-biedenkopf.de“ für alle Nutzer – auch gleichen Namens – sperren lassen. Das alles hätte er sich auch sparen können, indem er die schon mal freigeklagte Domain auf seinen Namen registriert. Aber dazu hat Biedenkopf keine Lust, berichtet die FAZ. Die Gründe für den Starrsinn des Politikers erwähnt der Bericht leider nicht.

BERUFSRISIKO

„Er hat schadenfroh gegrinst.“ Grund genug für einen Manager, nach einem verlorenen Prozess den Anwalt seiner Ex-Frau zu vermöbeln. Jetzt steht er laut Express in Bonn schon wieder vor Gericht. Der Anwalt klagt auf 10.000 Euro Schmerzensgeld.

NETTER VERSUCH

Ein Mandant streitet sich schon seit Jahren mit einer Firma rum. Angeblich schuldet er dem Unternehmen noch 3.363,13 Euro. Die Sache ist bei der Gegenseite schon alle Mahnstufen rauf- und runter gelaufen. Es wurde mit dem Anwalt gedroht. Passiert ist nichts. Weil man eine Prozessniederlage fürchtet?

Jetzt kam folgendes Schreiben:

… unsere Bücher weisen zum 31. Dezember 2003 einen Saldo in Höhe von 3.363,13 Euro zu unseren Gunsten aus. Wir bitten Sie, die Richtigkeit dieses Saldos direkt an unseren Abschlussprüfer, Herrn Dipl.-Kaufmann Peter K., Wirtschaftsprüfer, zu Zwecken der Jahresabschlussprüfung zu bestätigen. Bitte verwenden Sie den beigefügten Freiumschlag.

Netter Versuch, an ein Schuldanerkenntnis zu kommen. Nach Rücksprache mit mir wandert der Brief allerdings auf den Müll.

Btw: danke für die Briefmarke.

GESCHÄFTSIDEE

GESCHÄFTSIDEE

Jetzt kann man endlich mit erheirateten Adelstiteln und sonstigen klangvollen Namen handeln. Indem man sie nach der Scheidung an einen neuen Ehepartner weiter gibt. Zahlreiche ansonsten nicht mehr sehr ansehnliche und / oder bankrotte Träger erheirateter Namen dürften mit diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts deutlich an Attraktivität gewinnen. Aber das ist sicherlich nur ein Randaspekt…

MISERABEL

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über das Schicksal gescheiterter Jurastudenten. Das ist fast jeder Dritte. Die Ursache der miserablen Examensergebnisse wird auch erklärt:

Deutsche Jurastudenten lernen viel zu viel auswendig, ihr Detailwissen ist immens, aber das juristische Verständnis, die Fähigkeit, das Erlernte auf einen Fall anzuwenden, oft nicht ausreichend.

Wie wahr. Auch viele meiner Studienkollegen haben Lehrbücher gewälzt und gemeint, wer den „Medicus“ gelesen und 500 BGH-Urteile auf der Pfanne hat, ist ein guter Jurist. Richtig war und ist es dagegen, Jura hart am Fall zu lernen. Denn jede Examensarbeit besteht aus einem konkreten Fall. Zwei Kumpels und ich haben uns deshalb stur eine Examensklausur (gibt´s bei Alpmann, Berger & Co. im Abo) nach der anderen gegeben. Und nur zur Vertiefung ausnahmsweise in Lehrbücher geguckt.

Diese Lernmethode hat auch den Vorteil, dass man zumindest weiß, wie man einen Fall anpackt und mit Hilfe des Gesetzes, juristischer Auslegung sowie einer sauberen Pro- und Contra-Argumentation zu einem Ergebnis gelangt – selbst wenn man von den aufgeworfenen Rechtsproblemen noch nie was gehört hat.

(link via Vertretbar.de)

SPIELCHEN

Temposünder sollen in Nordrhein-Westfalen per Psychodruck bekehrt werden. Sie müssen sich, so Spiegel online, sofort per Computersimulation ansehen, welche fatalen Folgen ihre Raserei hätte haben können – Unfalltod nicht ausgeschlossen.

Wenn ich den Artikel richtig verstehe, sollen die Autofahrer zu einer Art Videospiel veranlasst werden. Soweit allerdings von „müssen“ die Rede ist, scheint mal wieder jemand was falsch verstanden zu haben. Was der Betroffene bzw. Beschuldigte muss, steht ausschließlich in der Strafprozessordnung.

Nichts. Null. Zero. Niente.

Beschuldigte müssen höchstens etwas passiv erdulden – eine Blutentnahme zum Beispiel. Darüber hinaus müssen sie nichts sagen (Todsünde), die Zeigefinger zusammenführen oder mit dem Polizeiarzt reden. Woraus zwanglos folgt, dass man vor dem kostenlosen Game eisern darüber verhandeln sollte, ob der Beamte im Gegenzug vielleicht noch mal ein Auge zudrückt.

Abgesehen davon dürfte dies mal wieder ein schönes Beispiel dafür sein, für welche Schrottideen Steuergelder verschleudert werden. Knöpfchendrücken am Laptop! Glaubt jemand im Ernst, dass dies auch nur auf ein Promille der Zielgruppe irgendwelchen Eindruck macht?

DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich gegen Polizeikommissar H., Wache V., Dienstaufsichtsbeschwerde.

Ich bin in der Verkehrssache … Verteidiger von Herrn B. Mit Schreiben vom 9. Februar 2004 zeigte ich dies an. Eine Vollmacht war dem Schreiben beigefügt. Am heutigen Tag wollte ich mich bei Herrn H. telefonisch erkundigen, ob das Ergebnis der Blutalkoholanalyse bereits vorliegt und welcher Wert herausgekommen ist.

Herr H. bestätigte, dass mein Schreiben nebst Vollmacht vorliegt. Er weigerte sich jedoch, irgendwelche telefonischen Auskünfte zu geben. Er sage grundsätzlich nichts am Telefon. Auf Nachfrage erklärte Herr H., er kenne mich nicht. Ich äußerte Verständnis für seine Vorsicht und habe ihn gebeten, mich zurückzurufen, wenn er Zweifel an meiner Eigenschaft als Verteidiger habe. Wenn er die Angaben auf meinem Briefbogen anzweifle, könne er auch gern über die Telefonauskunft gehen. Oder sich sogar bei der Anwaltskammer erkundigen, um sich meiner Person sicher zu sein.

Dies lehnte Herr H. mit der Bemerkung ab, er sei 33 Jahre bei der Polizei und müsse keine Telefongespräche mit irgendwelchen Anwälten führen. Wörtlich erklärte er:

     „Ende aus, Micky Maus. Das Gespräch ist hiermit beendet.“

Sicherlich ist es nachvollziehbar und richtig, dass ein Polizeibeamter den Datenschutz Ernst nimmt. Allerdings kann dies dann nicht mehr akzeptiert werden, wenn der Einwand wie vorliegend lediglich dazu dient, angezeigte Rückfragen nicht zu beantworten und sich keine Arbeit machen zu müssen.

Polizei und Anwälte sind in Ermittlungsverfahren auf ein sachliches und konstruktives Verhältnis angewiesen. Als Fachanwalt für Strafrecht kann ich feststellen, dass es hiermit auch in den allermeisten Fällen keine Probleme gibt. Umso bedauerlicher ist es, wenn einem dann eine Dienstauffassung begegnet, wie sie im vorstehenden Sachverhalt zum Ausdruck kommt.

Bitte unterrichten Sie mich über das Ergebnis dieser Beschwerde.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt

KINDERSITZ

Eine Mutter transportiert einen Kindersitz auf dem Vordersitz ihres Wagens – ohne Kind. Die Polizei leitet ein Bußgeldverfahren ein. Es sei doch klar, so die Beamten, dass in dem Sitz auf dem Vordersitz vor kurzem noch ein Kind gesessen habe.

Den Einwand, der Kindersitz sei vorübergehend auf dem Vordersitz, weil auf dem Rücksitz ein großer Wäschekorb Platz finden musste, lassen die Polizisten nicht gelten. Solche Ausreden seien sie gewohnt. Kernargument: „Warum haben Sie den Kindersitz dann nicht in den Kofferraum gestellt?“

Das verstehe wer will, aber rumstreiten erweist sich als sinnlos. Die Beamten bestehen darauf, dass meine Mandantin an Ort und Stelle 10 Euro zahlt. Da sie hierzu nicht bereit ist, verlangen sie den Führerschein und die Fahrzeugpapiere, um eine Anzeige schreiben zu können.

Noch besteht Hoffnung. Dass der Sachbearbeiter im Ordnungsamt etwas klarer denkt. Und das Verfahren einstellt.