CANNABIS AM STEUER

Gelegentliche Cannabiskonsumenten werden sich über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts freuen. Das Gericht gab auf Grund einer Verfassungsbeschwerde einem Autofahrer seinen Führerschein zurück, obwohl in dessen Blut noch der Wirkstoff THC nachgewiesen wurde. Tatsächlich hatte der Mann zuletzt 16 Stunden vor Fahrtantritt Haschisch geraucht. Die nachgewiesene Menge war nur knapp die Hälfte des derzeitigen Grenzwertes, ab dem eine Fahruntüchtigkeit angenommen wird.

Nach Auffassung des Verfassungsgerichts gilt auf Grund verfeinerter Nachweismethoden nicht mehr der Grundsatz, dass jemand schon deshalb „unter dem Einfluss berauschender Substanzen“ steht und damit zumindest ordnungswidrig handelt, bloß weil irgendwelche Konzentrationen nachgewiesen werden können. Da die Wirkstoffe mit den verbesserten Tests noch teilweise tage- und sogar wochenlang nachweisbar seien, müsse in solchen Fällen auch konkret festgestellt werden, ob die Konzentration tatsächlich die Fahreigenschaft beeinflusst.

Die Entscheidung dürfte auch auf Ecstasy- und sonstigen Medikamentenkonsum übetragbar sein.

Interessant ist auch, dass der Beschluss ausdrücklich eine Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 des Grundgesetzes rügt. Damit wird (erneut) klargestellt, dass der Eigenverbrauch von Cannabis ein Verhalten ist, das der Staat zu tolerieren hat.

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