BEKENNTNISSE

Manche Anwälte übertreiben es mit dem Formalismus. Da kriege ich um 17.23 Uhr einen Schriftsatz mit 28 Seiten gefaxt, und zwar zweifach. Mit Empfangsbekenntnis, das ich sofort unterschreibe und brav zurückfaxe.

Am nächsten Nachmittag steht eine aufgeregte Mitarbeiterin der anderen Kanzlei bei uns in der Tür. Sie hat nicht nur Anweisung, den Schriftsatz im Original abzugeben (wiederum doppelt), sondern auch ein Empfangsbekenntnis von mir unterschreiben zu lassen.

Ich weise darauf hin, dass ich schon das erste Empfangsbekenntnis zurückgefaxt habe und dass dieses Schreiben wirksam ist (§ 195 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 174 Abs. 4 Satz 2 ZPO).

Die junge Dame verdreht nur die Augen. „Sagen Sie das nicht mir, mein Chef will aber ein Empfangsbekenntnis im Original.“ Ist schon klar, soll er seinen Willen haben. Bevor die Mitarbeiterin unverrichteter Dinge zurückkehrt und einen auf den Deckel kriegt, gebe ich halt noch ein Autogramm.

Heute kam dann der Schriftsatz übrigens noch einmal. Mit normaler Post.