GEFÄHRLICHE FILTER

Arbeitgeber müssen vorsichtig sein, wenn sie die Mails ihrer Mitarbeiter filtern bzw. zensieren. Gegen die Verantwortlichen einer deutschen Universität ordnete das Oberlandesgericht Karlsruhe jetzt strafrechtliche Ermittlungen an. Sie hatten den Mailverkehr eines ungelittenen (ehemaligen) Mitarbeiters einfach ausgefiltert – ohne den Betroffenen zu benachrichtigen.

Möglicherweise liegt darin eine Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses.

(Bericht auf Spiegel online) / (Danke an Hartmut Nissen für den Link)