ÄMTER, FOTOS UND LÜGEN

Wenn man Spiegel online glauben darf, hat Bela Anda nicht beruflich gelogen, sondern – möglicherweise – bloß privat. Deshalb muss die Bundesrepublik nicht dafür haften, dass dem Mann eine Diskette mit Pressefotos abhanden gekommen ist, die er „aus Gefälligkeit“ mit nach Deutschland nehmen wollte. Zu den verschiedenen Versionen, die Anda vor Gericht und in den Meiden präsentiert hat, soll der Anwalt des beklagten Landes vor Gericht festgestellt haben: „Lügen ist nicht strafbar.“

Wahrscheinlich war er von seinem Prozesserfolg berauscht. Denn so ein Satz bietet ja doch Raum für Interpretationen. Zumal es um den Regierungssprecher geht.