BÖSER ANWALT

Die Süddeutsche Zeitung berichtet über Studenten, die wegen BaföG-Betrugs Ärger haben und sich jetzt vom eigenen Anwalt abgezockt fühlen.

Mag sein, kann ich nicht beurteilen. Schwarze Schafe gibt es überall. Nicht nachvollziehen kann ich allerdings, dass der Artikel ausdrücklich und pauschal vor Verteidigern warnt, die Honorarvereinbarungen abschließen. Schließlich, so die Begründung, gebe es ja auch Anwälte, die nach den gesetzlichen Sätzen abrechnen.

Gute Anwälte rechnen also nach dem Gesetz ab, böse erkennt man an ihren Honorarvereinbarungen. Schon der Ansatz ist reichlich absurd. Anders formuliert bedeutet die Aussage ja: Der billige Jakob leistet überraschenderweise auch noch die bessere Arbeit. Oder: Warum soll ich mit Krebs zum Chefarzt in die Fachklinik, wenn der Assistenzarzt im Vorstadtkrankenhaus das doch auch auf Krankenschein behandelt?

Ich persönlich kann nur sagen, dass umfangreiche Strafsachen – dazu können auch BaföG-Fälle gehören – nicht kostendeckend mit den gesetzlichen Vergütungssätzen zu bearbeiten sind. Oder höchstens, wenn man bearbeiten mit Inaktivität und klug aus der Wäsche schauen verwechselt. Hierfür sind aber aus Mandantensicht auch die gesetzlichen Gebühren rausgeschmissenes Geld.

Maßgeblich kann doch nur sein, ob der Anwalt fachlich (Qualifikation kostet nun mal Geld) und menschlich die Erwartungen des Mandanten erfüllt. Überdies muss seine Gebührenpolitik so transparent sein, dass der Mandant zu jedem Zeitpunkt weiß oder zumindest erfragen kann, welche Leistung er für sein Geld bekommt bzw. bekommen hat.

Aber wenn es die SZ besser weiß, bitteschön, dann bin ich halt auch ein böser Anwalt.

(Link via Streitsache)