KEIN SEX MEHR

Rechtsanwältin Regina Kohn beschäftigt sich mit den Problemen moderner Frauen. Sie schreibt über das Fremdgehen mit und ohne Testament:

Würde die Geliebte von Anfang an Geld verlangen, wäre sie auf der sicheren Seite. Das tut sie aber nicht, weil sie eine emanzipierte Frau und kein Call-Girl ist. Sie hat alles im Griff, solange er Interesse an ihr hat. Fraglich ist, ob sie einen Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld erlangt, wenn am Valentinstag seine SMS mit dem Inhalt: „Danke, ich möchte keinen Sex mehr“ eingeht.

Sein Aufrechnungsargument lautet am Ende „Du gefährdest meine Ehe und die Beziehung zu meinem Kind“. Eine fiese Attacke unterhalb der Gürtellinie. Kann sie ihn wegen dieser Unterstellung anzeigen oder verklagen?

Nein.

(Link gefunden im HandakteWebLAWg)