ZENSUR IN WEBLOGS

Robert Huber verfolgt diverse Diskusskionen über Kommentarzensur in Weblogs, unter anderem hier. Nachdem sich seine Hausjuristen, wie er schreibt, bei dem Thema in die Hose gemacht haben, stellt sich ihm die Frage:

„Ist das zu schwierig oder zu einfach?“ Meine Antwort:

Lieber Herr Huber,

ohne das Thema vertieft zu haben, halte ich die Antwort für nicht allzu schwer:

Jeder Betreiber eines Weblogs darf Kommentare von Besuchern entfernen. Er muss es sogar, wenn die Kommentare beleidigend oder sonstwie rechtswidrig sind.

Der so häufig zitierte Art. 5 Grundgesetz (Meinungs- und Pressefreiheit) ist überhaupt nicht anwendbar. Die Grundrechte gelten nur zwischen dem Staat und dem Bürger, nicht zwischen den einzelnen Bürgern. Deshalb hat der Besucher auch keinen Anspruch darauf, seine Meinung in bestimmter Form im Forum eines privaten Dritten sagen zu dürfen.

Was allerdings nicht gehen dürfte, ist die inhaltliche Veränderung von Kommentaren, zumindest nicht ohne ausdrückliche Kennzeichnung, was geändert wurde.

Auch die Pressegesetze (wenn man Weblogs darunter fallen lassen will, wofür bei einigen etwas spricht), bieten keine Garantie, im Medium seine Meinung äußern zu können. Sie geben lediglich Gegendarstellungsansprüche; die müssen aber in bestimmter Form angemeldet werden.

Gruß

U. Vetter

UNDER CONSTRUCTION

Der Webmaster upgraded dieses Weblog auf WordPress 1.5. Wir bitten um Verständnis für eventuelle Einschränkungen des Komforts, für den diese Seite bekannt und berüchtigt ist.

Falls etwas fehlt oder stört, Feedback ist immer willkommen, bitte in die Kommentare oder per Mail an lawblog@gmx.de.

Ach ja, das Captcha kommt wohl auch wieder.

DISCOUNTER

Das dürfte es doch sein, worauf viele gewartet haben: zweimal wöchentlich Telefon-Sprechstunde beim Anwalt – für nur 15 Euro im Monat! So eine Flatrate stelle ich mir als Rechtsuchender traumhaft vor. Alle Fragen, auch die der Nachbarn, werden genüsslich durchgekaut, die Hausarbeit des jurastudierenden Neffen gleich mit abgefrühstückt.

Die Sprechstunde ist – man lesen und staune – nur ein gewichtiger Vorteil der Mitgliedschaft beim Dienstleistungsdiscounter janolaw.

Ich kann solche Angebote nur begrüßen. Je mehr Querulanten und Nervensägen sie mit so was ködern, desto besser kann unsereiner seine Kapazitäten für richtige Mandanten einsetzen.

Anmerkungen auch im mepHistoblawg.

SICHERES WISSEN

Das Bundesverfassungsgericht hat erneut klargestellt, dass ein Strafverteidiger bei der Entgegennahme von Honoraren nur dann Geldwäsche begeht, wenn er sicher weiß, dass das Geld aus einer Straftat stammt. Bloße Fahrlässigkeit oder Leichtfertigkeit reichen nicht aus. Deshalb hob das Bundesverfassungsgericht Beschlüsse auf, mit Amts- und Landgericht die Durchsuchung der Anwaltskanzlei angeordnet hatten (Pressemitteilung).

(Link via Handakte WebLAWg)

EINFUHR

Es stellt sich im Nachhinein als gute Idee heraus, größere Vorräte Ibuprofen 400 und Paracetamol aus Thailand zu schmuggeln.

GELD FÜR FLUGGÄSTE

Über die neuen Rechte von Fluggästen informiert die Deutsche Welle:

Müssen Passagiere wegen Überbuchung oder der Annullierung eines Fluges am Boden bleiben, haben sie Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Bei Flügen von bis zu 1500 Kilometern sind 250 Euro fällig, bei 1500 bis 3500 Kilometern 400 Euro. Bei Strecken von mehr als 3500 Kilometern kann der Reisende 600 Euro verlangen. Nicht zahlen muss die Airline, wenn sie zwei Wochen vor dem Flug über einen Ausfall informiert.

(Link gefunden im mepHisto-bLAWg)

VERSEHEN

Sehr schöner Leitsatz des Bundesgerichtshofes (PDF):

Zur Glaubhaftmachung eines Versehens bedarf es nicht der Darlegung von Gründen, die das Versehen erklären könnten.

Was war geschehen? Eine Kanzleiangestellte hatte lediglich die Berufungsfrist gegen ein Urteil im Kalender notiert. Die Berufungsbegründungsfrist hat sie dagegen vergessen. Gleichwohl machte sie auf dem Urteil einen o.k.-Vermerk für beide Fristen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt verwehrte dem Anwalt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Begründung: Normalerweise würden beide Fristen in einem Rutsch notiert, deshalb sei es nicht nachvollziehbar, wieso die Begründungsfrist nicht aufgeschrieben wurde.

Das sieht der Bundesgerichtshof anders. Ihm genügt es, wenn das Versehen glaubhaft vorgetragen wird. Es muss also nicht nachträglich begründet werden.

Dazu auch ein Kommentar von Antje Jungk in den BRAK Mitteilungen 1 / 2005:

Gerade das ist es ja aber, was ein „Versehen“ oder „menschliches Versagen“ ausmacht: nämlich, dass es im Nachhinein nicht erklärbar ist, wieso es nicht so ablief, wie es „nach der Lebenserfahrung“ sollte.

ABLENKUNG

Die Durchsicht der Post hat mich doch 10 Minuten von meiner Grippe abgelenkt. BMW hat den Prospekt für den neuen 3er verschickt.

So, jetzt aber back to work.

KRÄH-KANONE

Mit einer Kräh-Kanone hat ein Ehepaar aus Wacken in Schleswig-Holstein seine Nachbarn beschallt. Die Apparatur riß die Menschen mehrmals in der Nacht aus dem Schlaf, berichtet Spiegel online. Interessant: Die Übeltäter hatten sich in den Urlaub verabschiedet. Die Polizei ermittelt – zu Recht – wegen Körperverletzung.

(Danke an Hartmut Nissen für den Link)

HAFTSTRAFEN

Netzeitung:

Mehr als 20 Terrorverdächtige stehen in Madrid wegen Beteiligung an den Anschlägen vom 11. September 2001 vor Gericht. Für die drei Hauptverdächtigen aus Syrien und Marokko forderte die Staatsanwaltschaft am Dienstag insgesamt 62.512 Jahre Haft. Wie spanische Medien berichten, wären dies die längsten Gefängnisstrafen, die jemals in Spanien verhängt wurden.

(Danke an Marc Wickel für den Hinweis)

ÜBERSCHULDET

Jürgen Schneider, Fachanwalt für Steuerrecht, im „Anwaltsreport 01/2005“.

Viele Anwaltskanzleien sind über Dispositionskredite ohne ernsthafte Absprachen mit der Bank geradezu kühn finanziert. … So ist es kein Wunder, dass in der Tat zunehmend insbesondere Dispositionskredite gekündigt werden. Viele Sachbearbeiter sind schon dazu übergegangen, die Rückzahlung des noch offenen Darlehens mit dem Hinweis auf die sonst nötige Information an die Anwaltskammer zu erzwingen.

Betroffen sind nach seiner Erfahrung „traditionell in der Vergangenheit gut beschäftigte Sozietäten mit drei bis etwa neun Anwälten und Büros in nicht allzu zentraler Lage, … die überwiegend forensisch im Massengeschäft beschäftigt sind, also gerichtliche Verkehrsunfallschadenregulierung, streitige Forderungsmandate mit ungünstigen Streitwerten etc. betreiben“.

Da erklärt vielleicht auch, warum unsere Bank in schöner Regelmäßigkeit die Bilanz anfordert. Auf das Formschreiben hilft nur der freundliche Hinweis, dass wir keinen Kredit in Anspruch nehmen und unsere Zahlen deshalb für uns behalten. So richtig aus dem Verteiler gelöscht zu werden, das scheint bei Geschäftskonten aber schon gar nicht mehr machbar zu sein.

RECHNET SICH

Ja, ich beschäftige mich auch mit kleinen Fällen.

Die Klageforderung lautete auf € 293,09. Meine Mandantin kriegte aber nur zu 1/6 Recht. Das Amtsgericht, das ihr zunächst Prozesskostenhilfe verweigert hatte, gewährte sie jetzt doch – in Höhe von € 51,84.

Da erweist es sich ausnahmsweise mal als segensreich, dass die Streitwerttabelle, aus der sich die Höhe der Anwaltsgebühren ergibt, in feste Stufen sortiert ist. Zwischen 1 Cent und € 300,00 ist kein Unterschied. Ich kriege also die gleiche Summe vom Staat, wie wenn Prozesskostenhilfe in voller Höhe bewilligt worden wäre.