SCHNELLER KÜNDIGEN

Viele langjährige Mieter sind richtig schön auf die Schnauze gefallen. Nach der Reform des Mietrechts 2001 gingen sie davon aus, dass Mieter ab jetzt grundsätzlich mit dreimonatiger Frist kündigen können – egal wie lange der Mietvertrag schon läuft.

Der Bundesgerichtshof sah das anders. Er nagelte Mieter mit Altverträgen auf die langen Kündigungsfristen (bis 12 Monate) fest, weil sich angeblich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt.

Jetzt wird nachgebessert, und zwar mit einer Gesetzesänderung: Ab Sommer sollen die kurzen Kündigungsfristen auch für Mieter mit Altverträgen gelten. An die längeren Fristen (jetzt bis neun Monate) ist dann nur noch der Vermieter gebunden. Details berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Fakt bleibt allerdings, dass der Gesetzgeber schon 2001 mit einer klaren Formulierung oder einer Übergangsregelung deutlich hätte sagen können, dass er gleiches Recht für alle Mieter will. Dann hätte nicht spitzfindig bis bis vors höchste Zivilgericht über diese Frage gestritten werden müssen, und viele Mieter hätten sich keine blutigen Nasen geholt.

(Link via Handakte WebLAWg)