Der Kollege K. aus der Kanzlei T. findet es schick, seine Schriftsätze immer genau eine Woche vor dem Verhandlungstermin zu schicken. Der Hintergrund ist, dass man eine Stellungnahmefrist über den Verhandlungstermin hinaus nur dann verlangen kann, wenn der Schriftsatz weniger als eine Woche vor der Verhandlung ankommt.
Bei einer Woche und mehr ist man auf das Wohlwollen des Gerichts angewiesen. Hierbei gibt es in der Regel keine Probleme. Schließlich ist fast allen Richtern bekannt, dass Anwälte häufig nicht nur drei Mandanten haben und kaum in der Lage sein werden, innerhalb einer Woche alle Informationen zu besorgen und noch einen Schriftsatz zu fertigen.
Schon deswegen verstehe ich nicht, wieso der Kollege dieses nervige Spiel so konsequent treibt. Zumal er dann wie zur Bekräftigung seines kleinen fiesen Planes auch noch stets verlangt, „das unterschriebene Empfangsbekenntnis an uns zurück zu senden“.
Es wäre dann allerdings auch konsequent, ein vorbereitetes Empfangsbekenntnis beizufügen…