ABSAGE

Meine Rechtsschutzversicherung, die Hamburg-Mannheimer, hat zu der Abmahnung eine dezidierte Meinung:

Die Gegenseite erhebt Unterlassungsansprüche. Die Abwehr solcher Ansprüche gehört nicht zu den Leistungen der Rechtsschutz-Versicherung. Daher können wir Rechtsschutz nicht übernehmen. Bitte haben Sie Verständnis.

Aber klar doch, habe ich. Wie konnte ich nur hoffen, dass sich eine Versicherung für so exotische Dinge wie Unterlassungsansprüche wegen einer Äußerung auf einer Internetseite zuständig fühlt?

Der Fehler liegt ganz auf meiner Seite. Sorry.