Die einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Köln, mit der ebay direkt verpflichtet wurde, beleidigende Bewertungen eines Mitglieds zu löschen, ist inzwischen zugestellt worden.
Das Auktionshaus hat die Bewertungen gelöscht. Bislang haben wir noch keine Nachricht, dass ebay Widerspruch eingelegt hat.