HINGERISSEN

Ich habe mich hinreißen lassen. Und für meinen Mandanten, der ziemlich übel verprügelt worden ist, einen Adhäsionsantrag gestellt. Damit kann der Geschädigte seine Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche im Strafprozess geltend machen. Er muss also keine Zivilklage erheben. Das spart Zeit und Kosten.

Der Adhäsionsantrag ist bei Strafrichtern traditionell unbeliebt. In der alten Fassung bot ihnen die Strafprozessordnung auch immer ausreichend Gelegenheit, den Antrag als „untunlich“ abzulehnen. Nach der Refom des Adhäsionsrechts, speziell § 406 StPO, darf ein Adhäsionsantrag nur noch in engen Grenzen abgelehnt werden. Über einen Schmerzensgeldanspruch muss das Gericht praktisch immer entscheiden.

Der derzeit größte Adhäsionsantrag wird übrigens im Hamburger Falk-Prozess gestellt. Dort macht die die angeblich geschädigte Firmenkäuferin einen mehrstelligen Millionenbetrag geltend.