BEEINDRUCKT UND GEWARNT

Die Staatsanwaltschaft begründet, warum sie ein Ermittlungsverfahren wegen geringer Schuld eingestellt hat:

Es kann erwartet werden, dass der Beschuldigte durch das bisherige Ermittlungsverfahren hinreichend beeindruckt und gewarnt ist.

Immerhin hat der Beschuldigte ja mindestens einen Brief bekommen. Die Vorladung zur polizeilichen Vernehmung. Er war abgebrüht (und schlau) genug, gar nicht darauf zu reagieren.

Was für Tatsachen dafür sprechen könnten, dass ihn das Verfahren beeindruckt hat, erschließt sich mir nicht. Aber es ist ja, wie man lesen kann, nur eine Erwartung.