LEISTUNG

Richter und Staatsanwälte wehren sich gegen die Beamtenrechtsreform. Stein des Anstoßes ist die geplante leistungsgerechte Bezahlung. Beide Berufsgruppen pochen, so beck-aktuell, auf ihre Unabhängigkeit. Sie sind der Meinung, es gebe keine objektiven Kriterien, mit welchen sich überdurchschnittliche Leistung feststellen lasse – auch nicht die Dauer der Verfahren und die Zahl der erledigten Fälle.

Das verstehe ich nicht so ganz. Solange einem Richter das existenzsichernde „Grundgehalt“ nicht entzogen werden kann – woran ja sicher niemand denkt – dürften Zulagen für gute Arbeit kaum in seine Unabhängigkeit eingreifen. Seltsamerweise werden Richter seit Menschengedenken auch von ihren Vorgesetzten beurteilt, wenn es um Beförderungen geht. Warum sollte das dann beim Gehalt nicht möglich sein?

Staatsanwälte sind ohnehin längst nicht so unabhängig wie Richter. Sie sind an die Weisungen ihrer Vorgesetzten gebunden.

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Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)