EIN FALL FÜR DAS ANTIDISKRIMINIERUNGSGESETZ

Als ausschließlich beruflich Bahnreisender erlaube ich mir die Frage: Wenn Lidl für die 2.-Klasse-Tickets zuständig ist, darf meine Zielgruppe dann auch mal auf ein ähnliches Angebot hoffen? Und wo wird das erhältlich sein?

(Galeria Kaufhof wäre mir recht, da komme ich auf dem Weg zum Gericht vorbei.)