Das Leben als Anwalt kann mühselig sein. Wenn man zum Beispiel eine Forderung einklagt, die sich aus komplizierten Rechnungsposten ergibt. Dann teilt die erste Richterin, die am Landgericht mit der Sache befasst ist, ihre Bedenken mit. Sie bemängelt diese Position und jene Berechnungsweise, beklagt im Juristendeutsch, die Klage sei „nicht schlüssig“.
Es wird also fleißig nachgebessert. 15 Seiten Schriftsatz, Tabellen inklusive, etliche Anlagen. Mittlerweile ist ein Jahr ins Land gegangen. Ein anderer Richter ist zuständig. Der kann zwar nicht verstehen, was seine Vorgängerin zu bekritteln hatte; dafür hat er aber andere Probleme entdeckt.
Um es abzukürzen: An der Klage, die aus dem Jahr 2001 stammt, haben sich danach noch zwei weitere Richterinnen abgearbeitet. Jeweils mit dem Ergebnis, dass Bedenken gegen die „Schlüssigkeit“ bestehen. Und zwar jeweils neue.
Na ja, jetzt wurde die Sache erneut vertagt. Die derzeitige Richterin will schriftlich darauf hinweisen, was ihr an der Klage nach wie vor Kummer bereitet.
Ich blinzle in die Sonne und freue mich.
Mein Mandant ist der Beklagte.