SCHEINVERDACHT

Aus der Verfügung einer Staatsanwältin:

… erhebt der Anzeigenerstatter neue Vorwürfe (Bl. 81 und 83). Diese begründen den Anfangsverdacht auf versuchte Untreue. Die Ermittlungen werden deshalb wieder aufgenommen.

Ich bin guter Dinge, dass sich die Sache schnell erledigen lässt. Versuchte Untreue ist nicht strafbar.