VORFAHRT FÜR DIE PRESSEFREIHEIT

Der Schleichwerbeskandal in der ARD kam erst mit Zeitverzögerung ans Licht. Denn im Vorfeld wurden Prozesse gegen den Journalisten Volker Lilienthal geführt, welcher mit investigativen Methoden recherchiert hat.

Unter anderem wurde das Wettbewerbsrecht instrumentalisiert. Lilienthal habe „Geschäftsgeheimnisse“ ausgespäht. Das Oberlandesgericht München räumte mit diesem Urteil der Pressefreiheit die Vorfahrt ein.

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