KEIN FLIRT-VERBOT

Wal-Mart muss zunächst weite Teile seines Verhaltenskodex wieder einpacken. Das Arbeitsgericht Wuppertal erklärte die Richtlinie teilweise für nichtig. Hierüber berichtet die Financial Times Deutschland:

Wal-Mart verbot den Arbeitnehmern unter anderem „sexuell deutbare Kommunikation jeder Art“ … Mittels einer so genannten Ethik-Hotline sollten die Mitarbeiter Verstöße gegen den Kodex melden. … Laut Beschluss des Arbeitsgerichts verstoßen wesentliche Teile des Kodex gegen das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmervertreter. Dazu zählten beispielsweise die Ethik-Hotline sowie ein Drogentest als Teil der Einstellungsvoraussetzungen für neue Mitarbeiter.

(Danke am Marc Wickel für den Link)