Die Deutsche Telekom und ihre Anwälte werden mir langsam unheimlich.
Zig Mal haben sie einen Mandanten bereits wegen eines Fernmeldekontos gemahnt, das ihm nachweislich nicht gehört. Unsere Proteste blieben ungehört, jedenfalls aber unbeantwortet.
Die Telekom beantragte lieber zwei Mahnbescheide beim Gericht. Wir legten Widerspruch ein. Die Telekom nahm – wahrscheinlich nach genauerer Prüfung – die Anträge zurück und muss jetzt die Kosten tragen.
Damit hätte ja mal Ruhe sein können. Nein, stattdessen fängt das Spiel von vorne an. Heute erhält mein Mandant wieder eine „letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung“ für den Telefonanschluss, mit dem er nichts zu tun hat.
Jetzt ist es aber wirklich Zeit für eine negative Feststellungsklage. Warum ich das hier schreibe? Weil ich nach den bisherigen Erfahrungen nicht daran glaube, dass es Sinn macht, Porto und Personalkosten in ein Schreiben an die betreffenden Heidelberger Rechtsanwälte zu investieren.