GELD FÜRS STUDIUM

Studenten, die nicht mehr zu Hause leben, haben gegen ihre Eltern einen Unterhaltsanspruch von € 640,00. Das ist der Regelsatz nach der neuen Düsseldorfer Tabelle. Darin sind die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung nicht enthalten, d.h. dafür müssen die Eltern zusätzlich zahlen.