Schüler, die auf einer Klassenfahrt mit Marihuana erwischt werden, droht nicht unbedingt der Rauswurf von der Schule. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg sieht in dem Fall zwar eine Pflichtverletzung der Schüler, fordert aber gleichzeitig, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sorgfältig beachtet wird. Maßgeblich war allerdings, dass der Rauswurf kurz vor dem Abschluss erfolgen sollte. Das Urteil ist also mit Sicherheit kein Freibrief. Spiegel online berichtet ausführlich.
(Danke an Hartmut Nissen für den Link)