RECHTSKRAFT, SELBSTGEWÄHLT

Prinz Ernst August von Hannover soll seine Revision gegen ein Urteil zurückgezogen haben, mit dem er wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen worden ist. Stattdessen, so geht es heute über die Ticker (z.B. rp-online), will er die Wiederaufnahme seines Verfahrens betreiben.

Dazu muss man wissen, dass Revisionen schwierig sind und eine miserable Erfolgsquote haben. Wiederaufnahmeverfahren, die sich nur gegen bereits rechtskräftige Urteile richten können, sind noch schwieriger; sie haben praktisch überhaupt keine Erfolgsquote.

Deshalb wird es interessant sein zu erfahren, warum der Anwalt des Prinzen bewusst die Rechtskraft des Urteils herbeiführt (durch Rücknahme der Revision), um dann einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen.

Mir jedenfalls ist kein Grund dafür bekannt, dass man die in Frage kommenden Gründe nicht zunächst in der Revision vorbringt. Sollte diese scheitern, könnte immer noch die Wiederaufnahme beantragt werden, da diese nicht an Fristen gebunden ist. Die möglichen Wiederaufnahmegründe „verbrauchen“ sich auch nicht, weil die Revision keine Tatsacheninstanz ist.

Der Verteidiger schweigt aber bislang über seine ungewöhnlichen Pläne, „aus Respekt vor Gericht und Staatsanwaltschaft“.