GRUSELIG, ABER NICHT STRAFBAR

Obwohl er beim Zerstückeln zweier Mordopfer Schmiere gestanden und seinem Sohn beim Verteilen der Leichen geholfen haben soll, muss der Vater des mutmaßlichen Doppelmörders Marco Z. keine strafrechtliche Verfolgung fürchten. Er wurde laut diesem Bericht wieder entlassen, weil ihm keine direkte Beteiligung an den Morden nachzuweisen sei.

Strafvereiteilung scheitert tatsächlich, denn diese ist zugunsten von Angehörigen nicht möglich (§ 258 Absatz 6 Strafgesetzbuch). Auch eine Störung der Totenruhe kommt nicht in Betracht, weil sich die Leichen zu keinem Zeitpunkt im Gewahrsam der „Berechtigten“ (d.h. der nächsten Angehörigen) befunden haben.

(Danke an Norbert Bauer für den Link)