Wenn auf Telefonrechnungen die letzten drei Ziffern der angerufenen Nummern gekürzt werden, darf dies nicht zu Lasten des Kunden gehen. Eine Telefongesellschaft, die mit ge-x-ten Nachweisen Gesprächskosten für 0190-er-Nummern einforderte, scheiterte vor dem Landgericht Landau/Pfalz, berichtet heise online.
Prima, ich habe einen gleich gelagerten Fall. Ein bekanntes Telefonunternehmen macht zwar eine exorbitante Rechnung für Mehrwertnummern geltend. Die Firma sieht sich aber nicht in der Lage mitzuteilen, welche Dienste überhaupt in Anspruch genommen worden sein sollen.
Bin mal gespannt, ob die vollmundig angekündigte Klage jetzt noch kommt.
(Danke an Andrea Altefrone für den Link)