SELBST ZAHLEN

„Ich habe im Fernsehen was gesehen, so mit Pflichtverteidiger.“

„Einen Pflichtverteidiger kriegen Sie nicht. Nicht bei 20 Tagessätzen und so einer relativ einfachen Angelegenheit. Noch dazu, wo Sie nicht vorbestraft sind.“

„Gut, dann lassen wir die Sache über Prozesskostenhilfe laufen.“

„Pflichtverteidigung ist im Strafrecht das Wort für Prozesskostenhilfe.“

„Dann rechnen Sie halt mit dem Amt ab.“

„Das Sozialamt übernimmt keine Kosten für Strafverteidigung.“

„Ja, was heißt das jetzt? Dass ich Ihre Rechnung vielleicht selbst bezahlen muss?“

„Ja. E sei denn, Sie haben jemand, der Sie unterstützt.“

„Also, danke. Dann gehe ich lieber alleine zum Gericht. Kann ja nicht so schwer sein.“

Ich wünsche viel Erfolg.