WIE ZU ERWARTEN

Wie nicht anders zu erwarten …

… hat das Bundesverfassungsgericht heute festgestellt, dass für die präventive Telefonüberwachung sehr enge Grenzen gelten. Diese hält ein entsprechendes Gesetz aus Niedersachsen nicht ein und ist damit verfassungswidrig.

(Spiegel online, Pressemitteilung; danke an Axel Eble für den Hinweis)