Ein bekannter Kölner Staatsanwalt möchte zwei Einbrecher überführen – anhand ihrer Ohrabdrücke. Die Täter sollen an zahlreichen Wohnungstüren gelauscht haben, bevor sie ihre Einbrüche begingen. Laut Express hat sich ein eingeschalteter Ohrengutachter geradezu euphorisch über die Möglichkeiten seiner Wissenschaft geäußert.
Diese Begeisterung wird nicht überall geteilt:
Der Ohrabdruck ist noch nicht als eindeutiges Identifikationsmerkmal einzustufen. Daher stellt das Verfahren der Identifikation anhand der Merkmale des Ohres lediglich eine Ergänzung zu bestehenden Identifikationsverfahren dar.