ARBEITSSUCHEND

Nach dem Mutterschaftsurlaub sollte sich eine Arbeitnehmerin eigentlich wieder zur Arbeit melden. Was rät man einem Arbeitgeber, der seine bisherige Mitarbeiterin nicht sonderlich vermisst, aber durch Zusendung des Fragebogens der Agentur für Arbeit erfährt, dass sie sich arbeitssuchend gemeldet hat?

Sicherheitshalber fristlos kündigen. Hilfsweise fristgerecht. Und gleichzeitig die schlüssige Kündigung annehmen, die in der Arbeitslosmeldung zu sehen ist.

Mehr fiel mir in diesem Fall beträchtlicher Kommunikationsarmut auch nicht ein.