MARCEL, DER ENTERTAINER

Marcel Bartels, der grandiose Alleinunterhalter mit Parteibuch, wird abgemahnt. Eine Bloggerin fordert ihn per Anwalt auf, sie nicht mehr zu verlinken und ihren Namen sowie ihre E-Mail- und Postadresse nicht mehr zu nennen.

Das ebenfalls abgedruckte Anwaltsschreiben nominiere ich hiermit für den Onlinerechtsaward 2005, Kategerie „Unschlüssiges Vorbringen“.

Tatkräftige Unterstützung in der Disziplin „Eigene Ansprüche zerschießen“ erhält der Anwalt ausgerechnet von seiner eigenen Mandantin. Die hat derzeit nichts besseres zu tun, als bei Bartels in den Kommentaren zu geifern – mit direktem Link zum eigenen Blog.