HAMBURG ZAHLT

Erfreuliche Post vom Amtsgericht Hamburg-Wandsbek. Der Hinweis auf die einschlägigen Urteile hat in dieser Sache gefruchtet. Jetzt muss die Stadt Hamburg die Kosten ( = meine Anwaltsgebühren) für das eingestellte Bußgeldverfahren übernehmen.

Kernsatz der Entscheidung:

… der Nachweis (des Zugangs eines Anhörungsbogens) ist aber nicht schon dadurch geführt, dass der Anhörungsbogen an seine richtige Adresse abgesendet wurde und der Brief nicht zurückgekommen ist.

(726a OWi 166/05)