TEUFLISCHE NACHBARN

Wer ein Haus verkauft, muss in bestimmten Fällen auch über das Verhalten der Nachbarn aufklären. Das Oberlandesgericht Frankfurt machte jetzt einen Immobilienverkauf rückgängig. Die Verkäufer hatten verschwiegen, dass sie von den Nachbarn jahrelang durch massive nächtliche Ruhestörungen, übelste Beschimpfungen und Beleidigungen bis hin zu tätlichen Angriffen terrorisiert wurden, sodass sie schließlich psychisch am Ende ihrer Kraft waren und wegen Angstzuständen behandelt werden mussten.

Näheres zum Urteil bei beck aktuell.

(Link gefunden im HandakteWebLAWg)