NACHGEFRAGT

Der Vorsitzende einer Berufungsstrafkammer schreibt mir, unter Bezugnahme auf meinen Schlussantrag I. Instanz erlaube er sich nach dem Ziel der Berufung zu fragen.

Vor dem Amtsgericht hatte mein Mandant ein Jahr und sechs Monate kassiert. Ohne Bewährung.

Das Protokoll wirft in der Tat Fragen auf. Dort steht nämlich, ich hätte Freiheitsstrafe mit Bewährung oder Geldstrafe beantragt.

Tatsächlich habe ich Freispruch beantragt. Und für den Fall, dass der Strafrichter – was nach seinen Äußerungen in der Hauptverhandlung leider absehbar war – dies nicht mitmacht, darum geworben, dass es bei einer Geldstrafe oder zumindest einer Freiheitsstrafe mit Bewährung verbleibt.

Natürlich hat der betreffende Strafrichter (mal wieder) nichts gemerkt, womöglich auch gar nichts gelesen und den kruden Unsinn im Protokoll auch noch mit seiner Unterschrift bestätigt.

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)